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Die im Scheidungsfall erforderliche Berechnung der aufgrund der Ehedauer zu ermittelnden Austrittsleistung ist jeweils durch die aktuelle Vorsorgeeinrichtung zu erstellen.
Damit eine möglichst präzise Berechnung vorgenommen werden kann, benötigen wir folgende Angaben:
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Berechnung und eine Durchführbarkeitserklärung aus.
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