Login
Bei Erreichen des Pensionsalters hat die versicherte Person Anspruch auf Altersleistung. Das ordentliche Rücktrittsalter wird am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres (Männer) bzw. 64 Altersjahres (Frauen) erreicht. Eine Pensionierung ist zwischen dem Alter 58 und Alter 70 möglich.
Für jede versicherte Person wird ein individuelles Sparkonto geführt, aus dem das Sparguthaben ersichtlich ist. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach dem für die versicherte Person bei Erreichen des Rücktrittsalters vorhandenen Sparguthaben und dem zum Zeitpunkt der Pensionierung für das entsprechende Rücktrittsalter gültigen Umwandlungssatz gemäss Vorsorgeplan.eine lebenslänglich zahlbare Altersrente.
Anstelle der Altersrente kann ein teilweiser oder vollständiger Kapitalbezug beantragt werden. Falls ein Kapitalbezug gewünscht wird, hat die versicherte Person spätestens drei Monate vor der Pensionierung eine schriftliche Erklärung an die Vorsorge FinTec einzureichen.
Bei Bezug einer Altersrente vor dem ordentlichen AHV-Alter besteht die Möglichkeit zum Erwerb einer Überbrückungsrente. Die Finanzierung erfolgt durch eine versicherungstechnisch berechnete Kürzung der lebenslänglichen, ordentlichen Altersrente ab dem ordentlichen Rücktrittsalter.
Merkblatt Renten- oder Kapitalbezug
Anmeldung Renten- oder Kapitalbezug
Dazu gehören essentielle Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie andere, die nur zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.
Um dieses Element zu laden, ist es erforderlich, der folgenden Cookie-Kategorie zuzustimmen: {category}.