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Pensionierung

Bei Erreichen des Pensionsalters hat die versicherte Person Anspruch auf Altersleistung. Das ordentliche Rücktrittsalter wird am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres (Männer) bzw. 64 Altersjahres (Frauen) erreicht. Eine Pensionierung ist zwischen dem Alter 58 und Alter 70 möglich.

Altersrente

Für jede versicherte Person wird ein individuelles Sparkonto geführt, aus dem das Sparguthaben ersichtlich ist. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach dem für die versicherte Person bei Erreichen des Rücktrittsalters vorhandenen Sparguthaben und dem zum Zeitpunkt der Pensionierung für das entsprechende Rücktrittsalter gültigen Umwandlungssatz gemäss Vorsorgeplan.eine lebenslänglich zahlbare Altersrente.

Kapitalbezug

Anstelle der Altersrente kann ein teilweiser oder vollständiger Kapitalbezug beantragt werden. Falls ein Kapitalbezug gewünscht wird, hat die versicherte Person spätestens drei Monate vor der Pensionierung eine schriftliche Erklärung an die Vorsorge FinTec einzureichen.

Überbrückungsrente

Bei Bezug einer Altersrente vor dem ordentlichen AHV-Alter besteht die Möglichkeit zum Erwerb einer Überbrückungsrente. Die Finanzierung erfolgt durch eine versicherungstechnisch berechnete Kürzung der lebenslänglichen, ordentlichen Altersrente ab dem ordentlichen Rücktrittsalter.

Merkblatt Renten- oder Kapitalbezug

Anmeldung Renten- oder Kapitalbezug

Kontakt

Geschäftsstelle: arcasia ag, Bärenplatz 8, 3001 Bern
Postadresse: Vorsorge FinTec, c/o arcasia ag, Bärenplatz 8, Postfach, 3001 Bern

Telefon: 031 313 02 02
www.vorsorgefintec.ch / vorsorge@vorsorge-fintec.ch 

Bankverbindung

Bank SLM AG, 3110 Münsingen
IBAN: CH85 0636 3016 1331 1430 3
Vorsorge FinTec, Postfach, 3001 Bern

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