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Die Gemeinschaftsstiftung, Vorsorge FinTec, bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, die der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber und für Angehörige und Hinterlassene, auf welche das BVG anwendbar ist, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Gemäss den Statuten können sich Firmen der Finanzbranche sowie ihnen nahestehende Institutionen und Firmen aus dem technischen Bereich der Stiftung Vorsorge FinTec anschliessen. Der Arbeitgeber hat dabei die Wahl zwischen verschiedenen Sparplänen. Ziel ist es, die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vorsorge für seine Arbeitnehmer sicherzustellen.
Im Gegensatz zu Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften hat die Vorsorge FinTec keine Rechenschaftspflichten gegenüber Aktionären. Der Stiftungsrat als oberstes Organ setzt sich je zur Hälfte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Zudem entsendet jeder angeschlossene Arbeitgeber je einen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberdelegierten an die jährliche Delegiertenversammlung. Diese Organisationsstruktur bietet Gewähr dafür, dass ausschliesslich die aktiven Versicherten und die Rentner von den Vermögenserträgen profitieren können.
Die Risiken in den Bereichen Kapitalanlagen sowie Alter, Tod und Invalidität werden gemeinschaftlich getragen. Dadurch kann auch kleineren Arbeitgebern eine kostengünstige berufliche Vorsorge angeboten werden.
Während die Altersleistungen im Beitragsprimat finanziert werden (individuelles Sparguthaben), erfolgt die Festlegung der Risikoleistungen Tod / Invalidität in Prozent des versicherten Lohnes. Damit ist gewährleistet, dass jede versicherte Person vom ersten Arbeitstag an ihr aktuelles Einkommen absichert - und zwar unabhängig von den zur Vorsorge FinTec eingebrachten Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen.
Dank bedürfnisgerechten Vorsorgeplänen kann gezielt auf die einzelnen Arbeitgeber eingegangen werden.
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