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Verlässt eine versicherte Person die Vorsorge FinTec, bevor ein Vorsorgefall eintritt, hat sie Anspruch auf eine Austrittsleistung. Diese wird mit dem Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung fällig und gemäss den Angaben der versicherten Person (Fragegoben bei Austritt) an den neuen Vorsorgeträger übertragen oder ausbezahlt.
Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Wer nach dem Austritt aus der Vorsorge FinTec nicht unmittelbar einer neuen Vorsorgeeinrichtung beitritt (z.B. Urlaub, Weiterbildung, persönliche Gründe), eröffnet mit Vorteil ein Freizügigkeitskonto bei seiner Hausbank.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind die Bedingungen für eine Barauszahlung:
a) Endgültiges Verlassen der Schweiz (auswandern)
b) Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Die versicherte Person hat den Nachweis für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu erbringen und zu bestätigen, dass sie der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr untersteht.
Die Vorsorge FinTec erwartet zu diesem Zweck:
c) Austrittsleistung weniger als der persönliche Jahresbeitrag der versicherten Person beträgt
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