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Austritt

Verlässt eine versicherte Person die Vorsorge FinTec, bevor ein Vorsorgefall eintritt, hat sie Anspruch auf eine Austrittsleistung. Diese wird mit dem Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung fällig und gemäss den Angaben der versicherten Person (Fragegoben bei Austritt) an den neuen Vorsorgeträger übertragen oder ausbezahlt.

Es bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Überweisung an die neue Vorsorgeeinrichtung
  • Überweisung an Dritte zur Gutschrift auf einem Freizügigkeitskonto respektive zur Errichtung einer Freizügigkeitspolice
  • Barauszahlung gemäss den gesetzlichen Vorgaben


Wer nach dem Austritt aus der Vorsorge FinTec nicht unmittelbar einer neuen Vorsorgeeinrichtung beitritt (z.B. Urlaub, Weiterbildung, persönliche Gründe), eröffnet mit Vorteil ein Freizügigkeitskonto bei seiner Hausbank.

Barauszahlung von Mitteln der beruflichen Vorsorge

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind die Bedingungen für eine Barauszahlung:

a) Endgültiges Verlassen der Schweiz (auswandern)

  • Die Barauszahlung erfolgt erst nach erfolgter Abmeldung der versicherten Person bei der Wohngemeinde.

    Versicherte Personen können die Barauszahlung im Umfang des bis zum Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung erworbenen BVG-Altersguthabens hingegen nicht verlangen, wenn sie:

  • nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin obligatorisch versichert sind;
  • nach den isländischen oder norwegischen Rechtsvorschriften für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin obligatorisch versichert sind;
  • in Liechtenstein wohnen.

b) Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Die versicherte Person hat den Nachweis für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu erbringen und zu bestätigen, dass sie der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr untersteht.

Die Vorsorge FinTec erwartet zu diesem Zweck:

  • Bestätigung der zuständigen AHV-Ausgleichskasse, dass die betreffende Person bei der AHV als Selbständigerwerbender im Haupterwerb anerkannt wird.
  • Handelsregistereintrag, falls die betreffende Firma eingetragen ist.

c) Austrittsleistung weniger als der persönliche Jahresbeitrag der versicherten Person beträgt

Kontakt

Geschäftsstelle: arcasia ag, Bärenplatz 8, 3001 Bern
Postadresse: Vorsorge FinTec, c/o arcasia ag, Bärenplatz 8, Postfach, 3001 Bern

Telefon: 031 313 02 02
www.vorsorgefintec.ch / vorsorge@vorsorge-fintec.ch 

Bankverbindung

Bank SLM AG, 3110 Münsingen
IBAN: CH85 0636 3016 1331 1430 3
Vorsorge FinTec, Postfach, 3001 Bern

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