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Jeder Arbeitgeber kann zur Sicherstellung seiner Beitragspflicht zusätzliche Einlagen in die Arbeitgeber-Beitragsreserve leisten.
Die Arbeitgeber-Beitragsreserve wird auf einem separaten Konto des Vorsorgewerks des entsprechenden Arbeitgebers gesondert gutgeschrieben.
Die maximale Höhe dieser Arbeitgeber-Beitragsreserve darf das Fünffache der jährlichen Arbeitgeberbeiträge nicht übersteigen. In jedem Fall ist vorher die Geschäftsstelle zu kontaktieren.
Über die Verwendung der Arbeitgeber-Beitragsreserve entscheidet das leitende Organ des angeschlossenen Arbeitgebers.
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