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Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung.
Der Stiftungsrat leitet die Stiftung gemäss dem Gesetz und dessen Verordnungen und erlässt die für eine ordnungsgemässe Führung und Verwaltung erforderlichen Reglemente, Richtlinien und Weisungen. Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung des Vermögens.
Der paritätisch zusammengesetzte Stiftungsrat wird an der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung gewählt.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Stiftungsräte können wieder gewählt werden, wobei die maximale Amtsdauer 12 Jahre beträgt. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst.
Jordi-Lüdi Irene Mosberger Hans-Ruedi Stähli Ueli, Präsident
Burkhalter Mario Schenk-Burkhalter Zohra, Vizepräsidentin Stucki Stefan
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